Filter schließen
Filtern nach:

DSGVO Absicherung bei Videoüberwachung

 dsgvo_videoueberwachung

 

Bei Videoüberwachung an den Datenschutz denken

Viele Unternehmen möchten diverse Orte auf dem Firmengelände per Video überwachen und die Daten aufzuzeichnen. Die Videoüberwachung dient dazu, sich vor Einbrechern, Diebstahl oder Vandalismus zu schützen. Technisch ist dieses Vorhaben problemlos machbar, allerdings sollte man auch Datenschutzrechtliche Fragen in die Planung mit einbeziehen.

Bei Vertstößen gegen die DSGVO kann es teuer werden

Jedes Unternehmen, das Videoüberwachung durchführen möchte, sollte sich intensiv mit dem Datenschutz befassen. Das Thema Datenschutz bei Videoüberwachung ist komplex und es gibt einige Regelungen die eingehalten werden müssen, bei Verstößen dagegen können Ihnen hohe Bußgelder drohen.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Videoüberwachung?

Die Videoüberwachung im öffentlichen Bereich und in Unternehmen unterliegt gewissen Auflagen. Die Rechtsvorschriften dazu gehen aus der aktuellen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hervor.

In der DSGVO gibt es allerdings keine direkten Angaben zum Thema Videoüberwachung. Die Herleitung dazu ist in Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f DSGVO zu finden. Die Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten darf nur zur Wahrung der berechtigten Interessen des Unternehmens/der Person oder Dritter durchgeführt werden, wenn die Grundrechte der überwachten Personen nicht überwiegen. Also müssen die Interessen des überwachenden Unternehmens mit denen der Überwachten abgewägt und auf Konflikte überprüft werden.

Ein berechtigtes Interesse eines Unternehmens zur Videoüberwachung besteht z. B. wenn das Unternehmen einer Gefahrenlage ausgesetzt ist. Ein Beispiel dafür wäre der Verkauf oder Handel mit Waren die von Diebstahl gefährdet sind oder Überwachungsaufnahmen als Beweismaterial gespeichert werden müssen.

dsgvo_videoueberwachung_turm-sicherheitstechnik

Richtig auf die Videoüberwachung hinweisen

Laut DSGVO müssen Unternehmen offen und transparent mit personenbezogenen Daten umgehen. Die überwachten Personen müssen darüber aufgeklärt werden, was im Detail aufgezeichnet wird. Diese Informationspflichten gehen aus Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO hervor. Folgendes muss gekennzeichnet werden:

  • Ein deutliches Symbol für die Videoüberwachung (Kamerasymbol)
  • Namen und Kontaktdaten der Verantwortlichen
  • Falls vorhanden, Nennung des Datenschutzbeauftragten
  • Der Zweck der Aufzeichnung, mit rechtlicher Grundlage
  • Das berechtigte Interesse der Videoüberwachung
  • Die Art und Dauer der aufgezeichneten Daten
  • Ein Link oder Aushang zu weiteren Informationen über die betreffende Überwachung

 

Diese Hinweise können z. B. als Schild oder Aushang dargestellt werden, sie müssen für jeden frei ersichtlich sein. (Am Eingang oder der Einfahrt eines Gebäudes oder Geländes)

Wie werden die Videodaten korrekt gespeichert?

Es gibt verschiedene Arten von Videoüberwachung. Eine Variante ist die Echtzeit Überwachung ohne Speicherung der Daten. Sollen die Daten aber dauerhaft aufgezeichnet werden, muss vor der Errichtung geprüft werden ob es in diesen Bereichen zuläsig ist.

Erlaubte Speicherung: Die Daten der Videoüberwachung dürfen gespeichert werden, wenn dies dazu notwendig ist die Interessen des Unternehmens zu wahren und die Interessen der Betroffenen nicht überwiegen.

Dauer der Speicherung: Die Daten müssen gelöscht werden wenn der Zweck der Interessenwahrung des Unternhemens erfolgt und erreicht ist oder wenn es einen Einspruch von überwachten Personen gibt.

Andere Zwecke der Datenspeicherung: Grundsätzlich nicht erlaubt. Es gibt spezielle Fälle bei Öffentlichkeits- oder Staatsgefährdung und wenn es um die Aufklärung einer Straftat geht.
 
 
Bei uns erhalten Sie hochwertige DSGVO Hinweisschilder zur Videoüberwachung aus Acrylglas. Sprechen Sie uns an, wir fertigen Schilder individuell für Ihre Kunden an, rechtskonform nach der neuen DSGVO.
 

Für weitere Fragen und Informationen zu unseren Produkten und Leistungen steht Ihnen unser TURM Team per Telefon, E-Mail und im persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung.

Ihr TURM Sicherheitstechnik Team

 

 

Bitte geben Sie die Zeichenfolge in das nachfolgende Textfeld ein.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.